Die Anmeldung zu einem Turnier / Event, sportlichen Veranstaltungen und der Zutritt zum Veranstaltungsgelände unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen “AGB“.
- Die Nennung, Anmeldung und der Besuch zu einem sportlichen Event erfolgen auf Kosten und Gefahr der sich anmeldenden Personen.
- Die Ticketbesitzer*innen übernehmen alle Risiken und Gefahren, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer Veranstaltung entstehen, egal ob diese vor, während oder nach dieser entstehen. Die Ticketbesitzer*innen sind für nicht oder teilweise in Anspruch genommene Tickets selbst verantwortlich und können dafür keine Ersatzleistung verlangen.
- Stornierung bereits erworbener Tickets / Nichtteilnahme am Turnier:
- Für bereits erworbene Tickets ist keine nachträgliche Berücksichtigung etwaiger Ermäßigungen möglich. Ein bereits erworbenes Ticket wird bei einer Stornierung (Abmeldung von der Veranstaltung), welche bis fünf Tage vor dem Eventbeginn seitens des/der Käufer*in getätigt wird, mit dem kompletten Kaufpreis abzgl. Bearbeitungskosten und Kosten Dritter zur Abwicklung, rückerstattet. Innerhalb dieser fünf Tage vor dem Eventbeginn obliegt es dem Veranstalter, ober es eine (teilweise) Rückerstattung bzw. Gutschrift gibt.
- Derzeit gelten folgende Regelungen bei Nichtteilnahme an einem Turnier, für das bereits ein Ticket gekauft wurde:
– Bei Absage beim Turnierleiter bis spätestens 5 Tage vor dem Turniertag (Bsp: bei Turniertag Sonntag wäre das Dienstag 24:00 Uhr), wird der Kaufpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 2 Euro zurückerstattet.
– Bei Absagen zu einem späteren Zeitpunkt bis inklusive zum Tag vor dem Turnierbeginn 12:00 Uhr Mittags wird ein Gutschein in der Höhe von 50% des Ticketpreises erstattet.
– Bei Absagen zu einem späteren Zeitpunkt erhalten die Teilnehmer einen Gutschein in der Höhe von 30% des Ticketpreises.
- Eine Weitergabe eines erworbenen Tickets ist nur in Abstimmung mit den Veranstalter*innen möglich.
- Verschiebung / Absage einer Veranstaltung:
- Die Veranstalter*innen entscheiden über den tatsächlichen Austragungsort, die tatsächliche Austragungszeit und das tatsächliche Austragungsdatum und kann diese jederzeit ändern.
- Wird die Veranstaltung aufgrund des Wetters (Unbespielbarkeit der Plätze, Sturm, …) abgesagt und kann in keine Halle ausgewichen werden, dann erhalten die Teilnehmer ihr Startgeld in Form eines Wertgutscheines zurück.
- Wird eine Veranstaltung von den Veranstalter*innen verschuldet verlegt (Ort, Zeit oder Datum) und erfolgt die Wiederaufnahme / Neustart der Veranstaltung am selben Tag des erstausgeschriebenen Termins (Verschiebung am gleichen Tag) und am gleichen Ort, so gibt es keine Rückerstattung des bereits erworbenen Tickets.
Wird eine Veranstaltung von den Veranstalter*innen verschuldet verlegt (Ort, Zeit oder Datum) und erfolgt die Wiederaufnahme / Neustart der Veranstaltung am selben Tag des erstausgeschriebenen Termins (Verschiebung am gleichen Tag) und an einem anderen Ort, so gibt es keine Rückerstattung des bereits erworbenen Tickets. - Wird eine Veranstaltung von Veranstalter*innen verschuldet verlegt und erfolgt die Wiederaufnahme / Neustart der Veranstaltung nicht am Tag des erstausgeschriebenen Termins (Verschiebung der Veranstaltung auf einen anderen Tag), so wird das erworbene Ticket in Form eines Gutscheins für eine darauffolgende gleichwertige Veranstaltung refundiert.
- Sonstige Ersatzansprüche (wie z. B. Spesen, Reisekosten, Übernachtungskosten usw.) gegenüber den Veranstalter*innen sind stets ausgeschlossen.
- Tickets dürfen nicht zum Zweck von Werbung, Promotion oder andere gewerbliche Zwecke (dies inkludiert Gewinnspiele) verwendet werden.
- Die Teilnehmer*innen dürfen kein politisches- oder Werbungsmaterial auf das Veranstaltungsgelände mitbringen, welches nicht von den Veranstalter*innen genehmigt wurde.
- Es ist den Teilnehmer*innen untersagt am Veranstaltungsgelände Marketingartikel zu vertreiben, welche in direkter Konkurrenz zum Format Let‘s Match stehen. Für jeden Vertrieb muss im Vorfeld bei den Veranstalter*innen eine Genehmigung eingeholt werden.
- Mit dem Erwerb eines Tickets willigen die Käufer*innen ein, dass bei der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen getätigt werden können. Die Käufer*innen gewähren den Veranstalter*innen, deren Lizenznehmer*innen, Geschäfts- und Medienpartner*innen hiermit die unwiderrufliche und sachlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte Erlaubnis, dieses Film- und Fotomaterial unentgeltlich für die Vermarktung von Veranstaltungen der Veranstalter*innen und die Berichterstattung über solche Veranstaltungen zu verwenden. Dies bezieht sich auf alle Zwecke, die mit der Übertragung und geschäftlichen Zwecken zu tun haben. Die Käufer*innen müssen hierfür nicht verständigt werden und erhalten keine Entschädigungen.
- Im Falle einer COVID-19 Erkrankung im Rahmen der Veranstaltung sind die Teilnehmer*innen verpflichtet den Veranstalter*innen darüber zu informieren und alle notwendigen Daten zur Nachverfolgung der Infektionskette bekanntzugeben.
- Die Teilnehmer*innen willigen für den Fall einer COVID-19 Erkrankung ein, dass personenbezogene Daten von den Veranstalter*innen für ein Contact Tracing übergeben werden dürfen.
- Den Veranstalter*innen obliegt das Recht, den Karteninhaber*innen den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verwehren, wenn diese Erkrankungssymptome wie erhöhte Temperatur, Husten, (Corona Symptome) aufweisen. Die erworbenen Tickets werden in diesem Fall nicht durch Rückzahlung des Ticketpreises refundiert. Der/die Käufer*in hat allerdings das Recht, die Ausstellung eines Gutscheins über den Ticketpreis in sinngemäßer Anwendung des Bundesgesetzes zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu verlangen.
- Bezüglich der Maßnahmen im Kampf gegen die COVID-19 Pandemie gelten die jeweils gültigen Vorschriften die durch das Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich geregelt sind. Sind regional strengere Maßnahmen verordnet, so haben diese Gültigkeit.
- Die AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Ticketkäufer*innen einerseits und der Foxes Tennis OG andererseits. Mit dem Besitz eines Tickets unterliegen die Teilnehmer*innen der Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte.
- Die Teilnehmer*innen einer Veranstaltung erklären sich in dringenden Fällen zu einer sorgfältigen Durchsuchung und Inspektion und/oder einer zeitlich begrenzten Abnahme verbotener Gegenstände durch das am Veranstaltungsgelände anwesende Personal bereit. Alkoholisierte Personen oder unter Drogeneinfluss stehende Personen kann der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verwehrt werden.
- Die Foxes Tennis OG behält sich das Recht vor Personen, die der jeweiligen Hausordnung bzw. Anordnungen des Personals zuwiderhandeln, den Erwerb von Tickets für bestimmte Zeit oder in schwerwiegenden Fällen auf Dauer zu versagen.
- Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen der AGB nicht berührt.
- Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung internationaler Kollisionsnormen ist ausgeschlossen.
- Der Gerichtsstand ist 4240 Freistadt